Montag, 4. August 2014

Die Kurzzeitzulassung

Am Montag vor dem TÜV Termin geht es gleich um 9 Uhr mit dem Motorrad zur ADAC Geschäftsstelle nach Regensburg. Dort hole ich mir die Versicherungsbescheinigung für das Kurzkennzeichen.

Mit der Versicherungsbescheinigung geht es dann zur Zulassungsstelle im Landratsamt. Was ist denn da los? Die ganze Zulassungsstelle ist gerammelt voll. Also erst mal Nummern ziehen und Warten. Egal, geht den anderen auch nicht anders. Ich habe allerdings nicht damit gerechnet, daß in den Sommerferien dort ein solcher Betrieb herrscht.

Nach fast zwei Stunden habe ich dann die Kennzeichen für die Kurzzulassung in der Hand.



Für Vorne ein normales längliches Schild und für Hinten ein kleines Schuld wie es auf kleinen Motorrädern üblich ist. Die nette Dame vom Schilderdienst hat mir gleich noch ein kleines Blanko-Schild mit der offiziellen Größe für Hinten mitgegeben, damit ich es dem TÜV zeigen kann. Die können es dann gleich bei der Komplettabnahme eintragen, dann gibt es keine Diskussion mehr bei der endgültigen Zulassung.


Ein solches Kurzkennzeichen gilt für 5 Tage und ersetzt im privaten Bereich die früher üblichen roten Nummern.
Vorteil: Auf den Schildern ist das Datum eingeprägt wie lange diese Kennzeichen gültig sind. In meinem Fall also bis zum Freitag, den 8. August. Die Schilder muss man nicht zum Landratsamt zurückbringen und entwerten lassen. Die kann man nach Ablauf der Gültigkeit entsorgen oder was auch immer.
Nachteil dieser Kurzzeitzulassung: Generell ist das Fahrzeug in dieser Zeit nur haftpflichtversichert. Keine Kasko-Versicherung und auch keine Insassenversicherung. Man muss also aufpassen, daß einem in dieser Zeit nichts passiert. Gar nicht so einfach bei einem Auto, das man total anders bedienen muss wie heutige Autos. Und der Spass kostet natürlich auch reichlich Geld. Versicherung, Gebühren und Schilder zusammen sind etwa 75 Euro. Für fünf Tage Erlaubnis das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu bewegen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen